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Energie und Umwelt
Die EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet in Artikel 7 alle EU-Mitgliedsstaaten einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Nach einer Entscheidung der Bundesregierung vom Oktober 2006 ist der Energiepass bzw. Energieausweis ab dem 1. Januar 2008 Pflicht. Beim Bau, Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden muss in Deutschland ab dem 1. Januar 2008 ein Energiepass vorgelegt werden. Der Gebäude-Energiepass ermöglicht den Verbrauchern einen Vergleich und eine Beurteilung der Energieeffizienz des Gebäudes. Seit 2006 wird die neue EU-Richtlinie ebenso für schon bestehende Gebäude angewendet. Es wird von über 17 Millionen betroffener Gebäude ausgegangen, die noch bewertet werden müssen. Nach unserer 4-monatigen Ausbildung erhalten Sie ein Zertifikat unseres Hauses.
Die Weiterbildung ist für Handwerker, Facharbeiter, Ingenieure (insb. Bauingenieure), Architekten, staatlich geprüfte Bautechniker, Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechniker, Meister und Techniker aus den Bereichen Bau- oder Gebäudetechnik geeignet.