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Offenes Seminar im Bereich: Arbeitsrecht (14.08.2012 bis 16.08.2012)

Erstellt am 09.08.2012 von ifmadmin in Kategorie(n): Business News
Stehen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (nach §5 BetrVG) in einem gemeinsamen Dienstverhältnis, so ist ein vertragstypischer Bestandteil des Arbeitnehmers die dem Arbeitgeber gegenüber zu erbringende Leistung. Der Arbeitgeber gewährt eine vorab vereinbarte Vergütung für die entgegengenommenen Leistungen. Dieses Schuldverhältnis des Einen gegenüber des Anderen ist eine grundlegende und vertragstypische Pflicht im Arbeitsrecht. So weit, so Gut ?
Doch das Arbeitsrecht ist weitaus komplexer, als diese Grundpflicht des Leistungsangebotes und der Leistungsannahme erahnen lässt. Es befasst sich neben den bekannten Aspekten des Individual- und Kollektivrechts – also den Fragen nach dem Kündigungsschutz, Vertragsregelungen, Arbeitszeiten und -bedingungen -, z.B. auch mit den Themen rund um den Arbeitsschutz, den Urlaubsregelungen, Elternzeit, Betriebsrat und Arbeitnehmerdatenschutz u.a..
Die Themenfelder machen deutlich, wie komplex das Arbeitsrecht im Gesetzesumfang und auch in der Rechtsprechung ist. Daher ist es wichtig, dass Sie als Unternehmer oder auch als Geschäftsführer wissen, worauf es beim Umgang mit den Rechten und Pflichten Ihrer Arbeitnehmer ankommt. Das Institut für Managementberatung möchte Sie dabei unterstützen und mit Wissen zum Arbeitsgesetz ausstatten. Bei dem offenen Seminar vom 14.08.2012 bis zum 16.08.2012 haben Sie die Möglichkeit, jeweils von 09 Uhr bis 16 Uhr sich in Fragen zu rechtlichen Aspekten des Arbeitsrechts weiterzubilden. Die Dozenten besprechen mit Ihnen, welche Quellen Sie heranziehen können (Arbeitsgesetz, Rechtssprechung etc.), wie der Begriff des Arbeitnehmers definiert wird und ab wann das Kündigungsschutzgesetz greift. Darüber hinaus werden Grundlagen zum Arbeitsvertrag, seine Besonderheiten, die Gestaltungsmöglichkeiten und -Arten erklärt. Zudem erhalten alle Teilnehmer unter der Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgesetzes umfangreiche Informationen zu Stellenausschreibungen und Bewerbungsgesprächen. Aber auch Regelungen zum Urlaub, Krankheit und Entgeltfortzahlung werden transparent dargestellt. Aus den relevanten Arbeitsgesetzen wie Arbeitszeitgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz u.a: werden wichtige Aspekte herausgearbeitet, die Sie als Arbeitnehmer unbedingt beachten müssen. Die Fragen und Erklärungen zum Kündigungsschutzgesetz sowie der allgemeinen Beendigung von Arbeitsverhältnissen runden das Seminar ab. Neben den Vorgängen in großen Unternehmen (Mitbestimmungsrechte bzw. Anhörungspflichten des Betriebsrates bei Kündigungen, allg. Kollektivarbeitsrecht); gehen die Dozenten auch auf die Verfahren in klein- und mittelständischen Unternehmen (Kündigungsmanagement) ein.
Das Institut für Managementberatung freut sich, alle am Arbeitsrecht interessierten Geschäftsführer, Mitarbeiter aus der Personalabteilung und leitende Angestellte zu dem Seminar im Hause in Berlin oder Potsdam begrüßen zu können. An 3 Tagen (14.08.-16.08.2012) wird jeweils in der Zeit von 09 Uhr bis 16 Uhr in den modern ausgestatteten Räumen umfangreiches an Lehrinhalt vermittelt und durch praxisnahe Beispiele veranschaulicht. Begleitend wird ausgewähltes Schulungsmaterial zur Verfügung gestellt.
Die Teilnehmergebühr i.H.v. 1.200,00 € pro Person (inkl. der MwSt. 1.428,00 €) beinhaltet neben dem Lehrmaterial auch ein Angebot an Heiß- und Kaltgetränken sowie Obst und Gebäck. Bei der Teilnahme von mehr als 3 Mitarbeitern eines Unternehmens gewährt das IFM einen Rabatt von 10% auf den Gesamtpreis.

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Mehr Informationen zum Seminar finden Sie unter https://ifm-business.de/firmen/seminare/recht/arbeitsrecht-73.html


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