Teaser Bild für Business NewsWissen
bewegt
30 Jahre IFM

Der betriebliche Datenschutz – weit mehr als die Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Erstellt am 03.02.2015 von ifmadmin in Kategorie(n): Business News

Datenschutz ist ganz allgemein das Recht eines jeden Einzelnen auf die informationelle Selbstbestimmung.

Ob im Privaten oder im Beruf, der Bürger soll davor geschützt werden, dass seine personenbezogenen Daten ohne sein Wissen und ohne seine Genehmigung an Dritte weitergeben werden. Das deutsche Datenschutzgesetz baut dabei auf die zweistufige Kontrolle.

Die Aufsichtsbehörden überwachen die Einhaltung der Datenschutzvorschriften. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte übernimmt die zweite Stufe und überwacht die Einhaltung der Vorschriften im Unternehmen.

Dabei ist die Größe des Unternehmens, respektive die Anzahl der Mitarbeiter, unerheblich. Sobald ein Unternehmen „geschäftsmäßig“ personenbezogene Daten erhebt oder verarbeitet, ist es durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Erfolgt keine Benennung kann dies mit einem Bußgeld bis zu 50.000,- Euro geahndet werden. Diese Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz (DSB) muss zwingend schriftlich erfolgen. Zusätzlich muss die Geschäftsleitung vor der Bestellung prüfen und dokumentieren, ob und dass der Kandidat über die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit verfügt. Mit der Benennung eines DSB ist die Geschäftsleitung jedoch nicht aus der Haftung entlassen.

Festgestellte Verstöße beim betrieblichen Datenschutz sind nicht vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu verantworten. Die alleinige Verantwortung trägt die Geschäftsleitung des Unternehmens. Hier sind bei Verstößen Ordnungsgelder bis zu 300.000,– Euro möglich. Laut § 4 f Abs. 2 Satz 1 BDSG darf nur ein Mitarbeiter, der über die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit verfügt, zum Beauftragten für den Datenschutz (DSB) bestellt werden. Diese sehr allgemeine Formulierung ist im November 2010 vom Düsseldorfer Kreis (die oberste Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich) verschärft worden.

Das IFM Seminar „Der betriebliche Datenschutzbeauftragte“ wird von erfahrenen Juristen geleitet und vermittelt den Teilnehmern alle notwendigen Kenntnisse über den Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Datenschutzbeauftragten.

Nach dem Themenkomplex Pflichten des DSB wird der thematische Bogen zu seinen Rechten gespannt. Die Seminarteilnehmer erhalten Schritt für Schritt eine Übersicht über das gesamte Aufgabenspektrum des DSB. Zu diesem zählen u.a. die Prüfung von Verträgen mit Dienstleistern, der Entwurf von Betriebsvereinbarungen und Unternehmensrichtlinien sowie die Erteilung von Auskünften an entsprechende Behörden.

Das Seminar ist für alle Personen geeignet, die sich anlässlich der Benennung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten die erforderliche Fachkenntnis aneignen möchten und grundlegende Informationen über die Aufgaben, Pflichten und Rechte des DSB benötigen.

Für weitere Information sowie die Möglichkeit der Online Buchung klicken Sie bitte hier: https://ifm-business.de/firmen/seminare/datenschutz/der-betriebliche-datenschutzbeauftragte–358.html Für ein unverbindliches Angebot über ein individuelles Firmenseminar sprechen Sie uns bitte an. Einen Überblick über unser Gesamtangebot finden Sie hier: https://ifm-business.de/schulungen/seminare.html



×
Telefonkontakt
Online Seminare+49 (331) 70 17 8 - 15
Berlin Prenzlauer Berg+49 (030) 84 78 84 87 - 0
Berlin Charlottenburg+49 (030) 86 00 86 06 - 0
Frankfurt am Main +49 (069) 40 15 85 - 13
Basel (Schweiz)+41 (061) 50 01 6 - 71
×